Heute war Post vom Amtsgericht im Kasten:

Beschluss in der Strafsache Jochen Lillich [...] wegen Computerbetruges
Der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 19.10.2005 auf Erlass eines Strafbefehls wird abgelehnt.
Der Hintergrund:

Ende 2004 erhielt ich ein Schreiben eines Anwaltsbüros, das im Auftrag von eBay die Provision für die Auktionen eintreiben sollte, die ich als Benutzer "super_hasi446" durchgeführt hätte. Nach einem Antwortschreiben, in dem ich sinngemäß erklärte, dass ich unter diesem dämlichen Pseudonym niemals bei eBay aktiv gewesen sei, war erst mal wieder Ruhe. Doch im Februar 2005 flatterte mir überraschend eine Vorladung der Polizei ins Haus. Es sei nämlich gegen mich Strafanzeige wegen Computerbetrugs erstattet worden.

Das war dann doch ein Grund, meinen Anwalt einzuschalten. Die Akteneinsicht ergab, das jemand unter meinem Namen und meiner Adresse ein eBay-Benutzerkonto angelegt und damit irgendwelche Porno-Dienstleistungen ersteigert hatte. Das Problem: auch die angegebene Bankverbindung war geklaut und der Dienstleister zog seinen Preis per Lastschrift ein. Die Geschädigte ließ die Buchung stornieren und erstattete Anzeige. Unsere Freunde und Helfer fanden nur eine Spur: den registrierten Namen nebst Adresse.

Trotz meiner schriftlichen Stellungnahme, in der ich vor allem darauf hinwies, dass jeder, der meinen Namen und mein Geburtsdatum kennt, damit ein eBay-Konto anlegen kann, beantragte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe den Erlass eines Strafbefehls gegen mich.

Wenigstens das Amtsgericht Philippsburg aber kam jetzt zu dem Schluss, dass meine Erklärung nicht zu widerlegen ist und "gegenwärtig keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung des Angeschuldigten besteht."

Endlich ist das Thema vom Tisch. Es kostete mich einiges an Nerven und Geld. Zumindest letzteres kann ich jetzt von Vater Staat zurückfordern.