Manchmal wird meine Sorge um den Datenschutz und die Privatsphäre in diesem unserem Land dann doch wieder ein bisschen gedämpft. So hat das Verwaltungsgericht Lüneburg die von der Polizei im Falle eines CASTOR-Gegners eigenmächtig durchgeführte Kopie von Daten als unverhältnismäßig erklärt Zuvor hatte das BVG bereits die präventive Telefonüberwachung als verfassungswidrig erklärt.

Bei der Gelegenheit fällt mir allerdings der Artikel in der neuesten c't ein, aus dem sich eine provokative Frage ergibt: warum sollten unsere Daten überhaupt geschützt werden, wo wir sie doch so bereitwillig überall im Internet aus der Hand geben?