"Weder im Grundgesetz noch in den sonstigen relevanten Verfassungen gibt es ein eigenes Grundrecht auf Sicherheit. Sicherheit hat nur eine dienende Funktion: die Freiheit zu schützen." und "Wir haben das Recht, vom Staat und von der Wirtschaft in Ruhe gelassen zu werden." -- das sind nur zwei Zitate aus einem Artikel in "Technology Review", den Thilo Weichert vom Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein verfasst hat.

Darin wendet er sich gegen die Vorwürfe, er könne sich als Datenschützer einseitig auf das Thema Freiheit verlegen, während die Politiker den Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit schaffen müssten.

Dass es sich seine Kritiker damit etwas zu einfach machen, legt er in seiner Entgegnung mit dem Titel Überwachung ohne Transparenz fördert staatliche Willkür plausibel dar.